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WIR SIND
ANGELREISEN!

Ihr Spezialist für Angelreisen weltweit

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Allgemeine Reisebedingungen

Wir bitten Sie um aufmerksame Kenntnisnahme der nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen, die für diejenigen Reisen gelten, für die Angelreisen Hamburg als Reiseveranstalter auftritt. Vermitteln wir ausdrücklich in fremdem Namen Reiseprogramme dritter Veranstalter, so richten sich Zustandekommen und Inhalt dieser Verträge nach dem Gesetz und den Reisebedingungen des fremden Veranstalters, soweit diese wirksam bei Vertragsschluss einbezogen wurden.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle ab 01.07.2018 abgeschlosse-nen Reiseverträge. 

2. Reisevertragsabschluss

2.1 Mit der mündlichen, telefonischen, schriftlichen oder elektronischen Anmeldung zur Reise bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der jeweiligen Reiseausschreibung zur betreffenden Reise und auf Basis dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit unserer Annahme Ihrer Anmeldung zustande und Sie erhalten die Bestätigung über den verbindlichen Vertragsabschluss auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, in Papier nur nach Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB) sowie den Sicherungsschein. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragserfüllung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 
2.2 Für den Fall, dass der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung abweicht, liegt bei Wahrung der vorvertraglichen Unterrichtungspflichten ein neues Angebot von uns vor, an das wir für 10 Tage gebunden sind. Innerhalb dieser Frist können Sie das neue Angebot ausdrücklich oder schlüssig, etwa durch Leistung der Anzahlung, annehmen und der Reisevertrag kommt mit dem Inhalt des neuen Angebotes zustande.
2.3 Bitte informieren Sie uns, wenn Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb des von uns mitgeteilten Zeitraumes erhalten haben oder wenn die Unterlagen oder Tickets falsche Angaben, etwa in Bezug auf Ihre Daten, enthalten.

3. Leistungen

Für die vertraglich geschuldeten Leistungen sind grundsätzlich die Leistungsbe-schreibungen des im Buchungszeitraum gültigen Kataloges bzw. Internetkataloges zu der betreffenden Reise, die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebe-stätigung und die sonstigen, dort getätigten Angaben maßgebend.

4. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss, erhebliche Vertragsände-rungen, Rechte des Kunden

4.1  Wir behalten uns vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, werden wir den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf unsere Verpflichtung zur Preissenkung nach 4.2 wird ausdrücklich hingewiesen.
4.2  Da 4.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises von uns verlangen, wenn und soweit sich die in 4.1 unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für uns führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von uns zu erstatten. Wir dürfen von dem zu erstattenden Mehrbetrag die uns tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und haben dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind. 
4.3  Wir behalten uns vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. Flugzeitenänderungen bis zu 4 Stunden). Wir haben dem Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird. 
4.4  Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 4.1 vorbehaltene Preiserhö-hung 8 % des Reisepreises, können wir sie nicht einseitig vornehmen. Wir können dem Kunden indes eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von uns bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Können wir die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 4.4 entsprechend, d. h. wir können dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von uns bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden. 
4.5  Wir können dem Kunden in unserem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach 4.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die wir den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren haben.
4.6  Nach dem Ablauf einer von uns nach 4.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
4.7  Tritt der Kunde nach 4.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Soweit wir infolge des Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet sind, haben wir unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten. Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt. 

5. Zahlung

5.1 Zur Absicherung der Kundengelder haben wir das Insolvenzrisiko bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden abgesichert. Ein Sicherungsschein befindet sich bei der Reisebestätigung.
5.2 Nach Erhalt der Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein ist innerhalb von 7 Tagen nach Datum der Reisebestätigung eine Anzahlung von 20 % des Reiseprei-ses zur Zahlung durch den Kunden fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Restreisepreis ist vier Wochen vor Reisebeginn fällig und zu zahlen, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird und nicht mehr nach Ziffer 9.1 abgesagt werden kann (bei kurzfristigen Buchungen innerhalb dieser Frist mithin der Gesamtreisepreis).
5.3 Die Beträge für die An- und Restzahlung ergeben sich aus der Reisebestätigung.
5.4 Wird die fällige An- oder Restzahlung auf den Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten, die sich an nachstehender Ziffer 6 orientieren.
5.5 Zahlungen können durch Überweisung oder Kreditkartenzahlungen erfolgen. Wir akzeptieren derzeit VISA, Mastercard und American Express. Wählen Sie die Zahlung durch Kreditkarte, so erteilen Sie bei Buchung der Reise die Belastungsermächtigung für Ihr Kreditkartenkonto. Kommt es zu einer Rückbelastung aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, und wird eine Zahlung nicht rechtzeitig eingelöst, so geraten Sie in Verzug und wir sind berechtigt, einen entstandenen Schaden als Verzugsschaden in Rechnung zu stellen. Die An- und Restzahlungen auf den Reisepreis werden auch bei Kreditkartenzahlung entsprechend ihrer Fälligkeiten (siehe Ziffer 5.2) und soweit der Sicherungsschein übergeben ist, abgebucht.
5.6 Ausrüstungsgegenstände, die bei uns im Zusammenhang mit der gebuchten Reise gekauft werden, sind nach Inrechnungstellung vor Reisebeginn vollständig zu bezahlen. Wir behalten uns stets das Eigentum an den Gegenständen bis zum Erhalt der vollständigen Zahlung vor.
5.7 Eine angemessene Kaution darf vor Ort bei der Überlassung von Wertgegen-ständen, Booten, Motoren o. ä. verlangt werden. Sie ergibt sich aus der Reiseaus-schreibung im Katalog und aus der Reisebestätigung.

6. Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Er-klärung wird mit Zugang bei uns wirksam. Treten Sie zurück, so verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, können jedoch von Ihnen eine angemessene Entschädigung verlangen. Hierzu haben wir die nachfolgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von uns und dem zu erwartenden Erwerb durch anderwei-tige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:

Bis 50. Tag vor Reisebeginn            20 %
ab 49. bis 35. Tag vor Reisebeginn        50 %
ab 34. Tag bis 8. Tag vor Reisebeginn    80 %
ab   7. Tag vor Reisebeginn            90 %

Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe als der berechneten Pauschalen entstanden ist.

7. Ersatzteilnehmer

Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Wir dürfen eine Erstattung von Mehr-kosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und uns tatsächlich entstanden sind. Wir haben dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

8. Umbuchung

Ein rechtlicher Anspruch auf Umbuchungen besteht nicht. Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart) sind grundsätzlich nur bis zum 35. Tag vor Reisebeginn möglich. Danach sind Umbuchungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den in Ziffer 6 genannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Für eine Umbuchung kann von uns ein Entgelt von Euro 25,-- (pro Umbuchungsvorgang) berechnet werden. Der Nachweis nicht entstandener oder niedrigerer Bearbeitungskosten bleibt Ihnen unbenommen. Diese Regelung ist nur dann nicht anwendbar, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil wir eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gem. Art. 250 § 3 EGBGB gegeben haben. In einem solchen Fall ist die Umbuchung kostenfrei.

9. Rücktritt durch den Veranstalter, Kündigung durch den Veranstalter wegen Störung

9.1 Wir können wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zu-rücktreten und die Reise absagen, wenn wir in der jeweiligen vorvertragli-chen Unterrichtung (z. B. Reiseausschreibung) die Mindestteilnehmerzahl be-ziffert, sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens seine Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben haben, und in der Reisebestätigung die Mindestteil-nehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angeben. Wir können bis spätestens vier Wochen vor Reisebeginn durch Erklärung gegenüber dem Kunden vom Reisevertrag aus diesem Grund zurücktreten. Ferner können wir vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert sind. In diesem Fall haben wir den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
9.2 Treten wir nach 9.1 vom Vertrag zurück, verlieren wir den Anspruch auf den ver-einbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich, auf jeden Fall spätestens innerhalb von 14 Tagen nach unserem Rücktritt, zurückerstattet.
9.3 Stört der Kunde trotz einer entsprechenden Abmahnung durch uns nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Ver-tragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündi-gungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, können wir ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnlicher Vorteile, die wir aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

10. Versicherungen

Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfoh-len. Sie können eine solche Versicherung über uns bei der Europäischen Rei-seversicherung erwerben. Im Versicherungsfall richten Sie bitte eine Scha-densmeldung unverzüglich an die Europäische Reiseversicherung AG, Scha-denabteilung, Postfach 80 05 45, 81605 München, Tel.: 089-41864309. Wir emp-fehlen ebenso den Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Kosten ei-ner Unterstützung einschließlich einer Rückführung bei Unfall, Krankheit oder Tod sowie einer Auslands-Krankenversicherung sowie eine Reise-Zusatzversicherung, um Personen- und Sachschäden (ggf. auch beim Hoch-seeangeln) ebenfalls abzusichern. Auch diese Versicherungen können Sie über uns oder die Europäische Reiseversicherung erwerben.

11. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden

11.1 Bitte beachten Sie: Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtli-chen Reiseleitung, den in den Reiseunterlagen angegebenen Servicestellen oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen (bitten nutzen Sie auch den Anrufbeantworter am Wochenende und sprechen Sie eine Nachricht mit Ihrem Namen auf) und dort innerhalb angemessener Frist Abhilfe zu verlangen. Die Kontaktnummer befindet sich in der Reisebestätigung. Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, so haben wir einen Reisemangel zu beseitigen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Wir können in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen. Können wir die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, haben wir Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.
11.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Wir weisen ausdrücklich auf das Erfordernis der Setzung dieser Frist durch den Kunden hin. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch uns verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behalten wir hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt unser Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind dem Kunden durch uns zu erstatten. Wir sind verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Beförderung des Kunden umfasst, unverzüglich für dessen Rückbeförderung zu sorgen; das hierfür eingesetzte Beförderungsmittel muss dem im Vertrag vereinbarten gleichwertig sein. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen uns zur Last.
11.3 Der Kunde ist seinerseits verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, Schäden zu vermeiden bzw. gering zu halten und die in den Reiseunterlagen angegebenen Stellen bzw. Personen zu benachrichtigen.

12. Haftung, Haftungsbeschränkungen

12.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.
12.2 Wir geben weder Fanggarantien noch haften wir für die Qualität gefangener Fische. Wir übernehmen keine Haftung für die Auswirkungen der Berufsfischerei oder wetterbedingte Beeinträchtigungen vor Ort. Der Kunde muss sich mit den örtlichen öffentlich-rechtlichen Angelvorschriften selbst vertraut machen und diese einhalten.
12.3 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für Schäden, die unter Alkoholeinfluss verursacht werden, der Verursacher verantwortlich gemacht wird. Das gilt insbesondere für das Führen von Wasserfahrzeugen.

13. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Wir sind gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so müssen wir diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende/n Fluggesellschaft/en wechselt/n. Wir müssen unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Black List der EU (Schwarze Liste) ist auf der Internetseite: ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de einsehbar.

14. Pass- und Visumerfordernisse, Zoll- und Impfbestimmungen

Wir informieren den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestim-mungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für die Einhaltung der Pass-, Zoll- und Impfbestimmungen und aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften (z. B. Angelvorschriften, Umweltgesetze des Reiselandes) ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich.

15. An- und Abreise, Zweck der Ferienunterkunft, Personenzahl, Handgepäck, Ei-genanreise

15.1 Wechseltage: Grundsätzlich ist Sonnabend der An- und Abreisetag. Bei Abwei-chungen finden Sie einen Hinweis im Katalogtext. Wenn nicht ausdrücklich andere Zeiten genannt werden, erfolgt die Übernahme der Unterkunft am Anreisetag ab 15.00 Uhr. Am Abreisetag ist die Unterkunft vom Kunden bis spätestens 11.00 Uhr im vertraglich vereinbarten Zustand besenrein und müllfrei zu übergeben, vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung in der Buchungsbestätigung. Der Vertrag wird nur für die in der Buchungsbestätigung festgesetzte Dauer abgeschlossen. Bei vorzeitiger Anreise hat der Kunde keinen Anspruch auf Überlassung der Ferienunterkunft.
15.2 Eine überlassene Ferienunterkunft darf nur zu Urlaubszwecken genutzt und mit der in der Buchungsbestätigung festgelegten Anzahl von Personen belegt werden. Im Fall einer Überbelegung sind wir berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Wir können überzählige Personen aus der Ferienunterkunft und vom Grundstück verweisen.
15.3 Handgepäck: Bitte beachten Sie, dass sich bei Flug- und Fähranreise in Ihrem Handgepäck keine Messer, andere Schneidwerkzeuge oder spitze Gegenstände befinden.
15.4 Bei Eigenanreise: Bitte sorgen Sie für eine pünktliche Anreise. Eine Verspätung der Anreise hat der Kunde in jedem Fall anzuzeigen. Bei eigenverschuldet verspäteter Anreise hat er keinen Anspruch auf Überlassung der Ferienunterkunft nach der in der Buchungsbestätigung angegebenen Anreisezeit an diesem Tag.

16. Datenschutz

Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren wir Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Website und bei Kontaktaufnahme in unserem Datenschutzhinweis. Wir halten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Sie können unter der Adresse team@angelreisen.de mit einer E-Mail von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder uns unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an team@angelreisen.de können Sie auch der Nutzung oder Verarbeitung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

17. Hinweis zu Nichtbestehen eines Widerrufsrechtes

Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 312 ff. BGB für die angebotenen Pauschalreiseleistungen und die Buchung von Einzelleistungen (z. B. nur Hausmiete) kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, der Kunde kann bei einer Buchung seine abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag auf Basis der Allgemeinen Reisebedingungen ist stets möglich (siehe Ziffer 6 der ARB sowie § 651i BGB). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen, z. B. im Haus des Kunden, nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist (nicht: Internetbuchung), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.

18. Sonstiges, Anwendung deutschen Rechtes, Hinweis Online-Streitbeilegung / Vebraucherschlichtung

18.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Für das gesamte Vertrags- und Rechtsverhält-nis gilt deutsches Recht. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Angelreisen Hamburg vereinbart. 
18.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten bereit, die der Kunde unter ec.europa.eu/consumers/odr findet. Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und sind gesetzlich nicht verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

Reiseveranstalter: Angelreisen Hamburg
Vögler’s Angelreisen GmbH
Eiffesstraße 68
20537 Hamburg
Tel.: 04171-60803 0
Fax: 04171-60803 55
Mail: team@angelreisen.de

Geschäftsführer: Patrick Schäfer
Amtsgericht Hamburg, HRB 90576
Umsatzsteuer-ID: DE 226221789

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung
Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: R+V Allgemeine Versicherung
AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden 
Geltungsbereich der Versicherung: weltweit 
Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung (siehe Ziffer 18.1).